Die Verordnung der EU 2016/425 bildet die Grundlage für die Einstufung, die Produktion und den Vertrieb von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) innerhalb der Europäischen Union. Die Schweiz hat diese Verordnung assoziiert.
In dieser Verordnung regelt im Detail die Einstufung von Persönlicher Schutzausrüstung, die Rechten und Pflichten aller Marktteilnehmer, also Hersteller, Importeure und Fachhändler. Aber auch die Rolle der Zertizierungsstellen (Notified Bodies), die Konformität von Produkten und die regelmäßige Prüfung von zertifizierten PSA-Produkten.
Nähere Informationen und einen Download gibt es bei der Europäischen Union unter: PSA-Verordnung 2016/425.