Die arbeitsmedizinische Untersuchung (ehemals G26) ist eine spezielle Vorsorgeuntersuchung, die für Personen erforderlich ist, die berufsbedingt Atemschutzgeräte tragen müssen. Diese Untersuchung dient dazu, die gesundheitliche Eignung der Mitarbeiter für das Tragen von Atemschutzgeräten zu überprüfen, um ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu gewährleisten. Die Untersuchung ist von den Berufsgenossenschaften vorgeschrieben (siehe auch DGUV R 112-190).
Inhalt der Untersuchung
Die Untersuchung ist in drei Kategorien unterteilt, die sich nach dem Atemwiderstand und dem Gewicht der Atemschutzgeräte richten:
1. Leichte Atemschutzgeräte
Hierzu gehören z.B. alle FFP-Masken, Filtergeräte mit P1 und P2 Partikelfiltern und gebläseunterstützte Filtergeräte mit Vollmasken (PAPR).
2. Mittelschwere Atemschutzgeräte
Zu dieser Gruppe zählen z.B. alle Halb- und Vollmasken mit Partikelfiltern P3, alle Masken mit Gas- und Kombinationsfiltern und alle Kombinationen aus Chemikalienschutzanzügen und Atemschutz.
3. Schwere Atemschutzgeräte (z.B. Pressluftatmer)
Ausnahmen von den oben genannten Gruppen sind z.B. die Atemschutzgeräte aus der Gruppe 1, wenn sie pro Tag weniger als 30 min getragen werden, und alle Flucht und Selbstretter mit einem Gewicht < 5kg.
Die Untersuchung umfasst eine umfassende Anamnese, bei der der Arzt den allgemeinen Gesundheitszustand des Mitarbeiters ermittelt. Dazu gehört auch die Erfassung von Vorerkrankungen, insbesondere solche, die die Lungenfunktion, das Herz-Kreislauf-System oder die Psyche betreffen könnten. Zusätzlich wird eine körperliche Untersuchung durchgeführt, die sich auf die Lungenfunktion, das Herz-Kreislauf-System und den allgemeinen Fitnesszustand konzentriert. Typischerweise gehören zur Untersuchung:
- Lungenfunktionstests: Messung der Atemvolumina und der Luftstromgeschwindigkeit.
- Belastungs-EKG: Überprüfung der Herzfunktion unter körperlicher Belastung.
- Sehtests und Hörtests: Überprüfung der Sinnesorgane, die für das sichere Tragen von Atemschutzgeräten wichtig sind.
In manchen Fällen kann auch eine Blutuntersuchung durchgeführt werden, um bestimmte Werte wie Hämoglobin oder Blutzucker zu kontrollieren, die Einfluss auf die körperliche Leistungsfähigkeit haben können.
Häufigkeit der Untersuchung
Die medizinische Untersuchung ist nicht einmalig, sondern muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Die Intervalle richten sich nach dem Alter und dem Gesundheitszustand des Mitarbeiters sowie nach der Art des Atemschutzgeräts. In der Regel erfolgt die Untersuchung alle 3 Jahre, bei älteren oder gesundheitlich vorbelasteten Personen auch häufiger.
Atemschutztragende Person |
1. Vorsorge | 1. Nach-Vorsorge | Weitere Nach-Vorsorge |
---|---|---|---|
Personen bis 50 Jahre |
≤ 3 Monate vor Tätigkeitsaufnahme |
≤ 12 Monate nach Tätigkeitsaufnahme |
36 Monate |
Personen über 50 Jahre, Gerätegewicht < 5kg | ≤ 3 Monate vor Tätigkeitsaufnahme |
≤ 12 Monate nach Tätigkeitsaufnahme |
24 Monate |
Personen über 50 Jahre, Gerätegewicht > 5kg | ≤ 3 Monate vor Tätigkeitsaufnahme |
≤ 12 Monate nach Tätigkeitsaufnahme |
12 Monate |
Alle BLS Produkte zählen entweder zu der Gruppe 1 oder 2. Bei Fragen wenden Sie sich an unser Team.
Siehe auch: DGUV-Regel 112-190