Die Filtration von Partikeln und Aerosolen aus der Umgebungsluft ist generell mit "Partikelfiltrierenden Halbmasken" - auch bekannt als FFP-Masken und mit speziellen Partikelfiltern (und Kombinationsfiltern) für Atemschutz-Halbmasken und -Vollmasken möglich.
Die Partikelfilter für Halb- und Vollmasken müssen der Norm EN 143
entsprechen und sind mit dem Kennbuchstaben "P" versehen. Die minimale Filtereffizienz
ist bei der Stufe P3 höher als bei der Stufe FFP3 nach der EN 149.
Sie bestehen aus einem Filtergehäuse mit einem Lufteinlass und einer weiteren Verbindung
zur Atemschutzmaske sowie dem eigentlichen Filtermaterial. Dieses Vlies ist in einer speziellen
Art gefaltet, um eine größtmögliche Oberfläche zur Abscheidung der Partikel zu erreichen.
Entsprechend des Abscheidegrades werden die Partikelfilter in 3 Stufen eingeteilt:
P1 = geringes Abscheidevermögen
P2 = mittleres Abscheidevermögen
P3 = hohes Abscheidevermögen
Schadstoffkonzentration und Filter:
Ein Filter der Klasse P1 darf dabei nur bis zum 4-fachen Grenzwert eingesetzt werden.
Filter der Klasse P2 bei Halbmasken bis zum 10-fachen, bei Vollmasken bis zum 15-faches des Grenzwertes.
Für Partikelfilter der Klasse P3 gilt bei Halbmasken ein Grenzwert vom 30-fachen, bei Vollmasken vom 400-fachen der höchstzulässigen Schadstoff-Konzentration.
Partikelfilter sind mit der Kennfarbe weiß gekennzeichnet.
Kennbuchstaben auf dem Filter geben an, ob ein Filter über die Dauer einer Arbeitsschicht hinaus verwendet werden darf:
NR (non-reusable): Die Nutzung ist auf eine Arbeitsschicht begrenzt. Die Weiternutzung nach Arbeitspausen ist, unter Beachtung von Benutzungsbeschränkungen, innerhalb einer Arbeitsschicht zulässig.
R (reusable): Die Nutzung des Filters ist, unter Beachtung von Benutzungsbeschränkungen, auch über eine Arbeitsschicht hinaus möglich und zulässig.
Hier geht es zu den Atemschutzfiltern für Gase, Aerosole und Partikel.